von The Kurtz
Die Änderungen im Golfregelwerk, die seit dem Jahreswechsel 2011/2012 Gültigkeit haben, machen es möglich: Erfolgreiche Golf-Amateure dürfen jetzt wertvollere Preise einheimsen. Bislang nämlich konnten sie nur Preise in Empfang nehmen, deren Wert 750 Euro, beziehungsweise 1250 Schweizer Franken nicht überstiegen. Diese Obergrenze gilt nach zwar wie vor, allerdings fallen Hole-in-One-Preise nicht mehr darunter. So dürfen sich Golfamateure, denen so ein Kunstschlag gelungen ist, auch über tolle Gewinne, wie etwa ein nagelneues Auto freuen. Im Zuge der Regeländerung wurde das Vorgabesystem erweitert. Im Rahmen eines Pilotprojektes, das der Deutsche Golf Verband
(DGV) gemeinsam mit der Europäischen Golf Association (EGA) startete, können auch Spieler der DGV-Vorgabenklasse 2 an Neun-Loch-Wettspielen teilnehmen, vorausgesetzt sie werden im Wettspielkalender der jeweiligen Golf-Anlage angeboten. Außerdem sind für diese Spieler auch EDS-Runden, die nur über neun Löcher gehen, möglich. Die EDS-Runden in den DGV-Vorgabenklassen drei und vier gelten weiter, wie bisher. Seit dem neuen Jahr wird zudem das Competition Stableford Adjustment (CSA) durch die Anpassung der Pufferzone ersetzt. Die Folge: 80 Prozent aller vorgabewirksamen Wettspiele werden zukünftig von Anpassungen unberührt bleiben.
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